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   KG, 07.11.2018 - 5 Ws 167/18, 161 AR 198/18   

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KG, 07.11.2018 - 5 Ws 167/18, 161 AR 198/18 (https://dejure.org/2018,91258)
KG, Entscheidung vom 07.11.2018 - 5 Ws 167/18, 161 AR 198/18 (https://dejure.org/2018,91258)
KG, Entscheidung vom 07. November 2018 - 5 Ws 167/18, 161 AR 198/18 (https://dejure.org/2018,91258)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Versagung der Reststrafenaussetzung wegen neuer und nicht rechtskräftig abgeurteilter Straftat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 Abs. 1
    Versagung der Reststrafenaussetzung wegen neuer, nicht rechtskräftig abgeurteilter Straftat

  • rechtsportal.de

    StGB § 57 Abs. 1
    Anforderungen an die Prognoseentscheidung im Rahmen der Reststrafenaussetzung; Verantwortbarkeit der Strafaussetzung bei einem für eine Anklageerhebung hinreichenden Tatverdacht einer neuen Straftat

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • OLG Hamm, 16.04.2009 - 5 Ws 109/09

    Anforderungen an die Prognoseentscheidung bei Begehung einer neuen Straftat

    Auszug aus KG, 07.11.2018 - 5 Ws 167/18
    Auf der anderen Seite steht allein der Umstand, dass ein Straf- oder Ermittlungsverfahren wegen erheblicher Straftaten anhängig ist, einer günstigen Prognose ebenso wenig zwingend entgegen wie eine neue Verurteilung, wenn die Hintergründe der abgeurteilten Tat nicht bekannt sind (OLG Bamberg, a.a.O., m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 16. April 2009 - 5 Ws 109/09 - juris Rdn. 9).

    Danach kann die anzustellende Prognose entsprechend ihrer relativen Unbestimmtheit - im umgekehrten Fall setzt das Erprobungswagnis ebenso wenig eine Gewissheit künftiger Straffreiheit voraus - bereits ungünstig erscheinen, wenn die "hohe Wahrscheinlichkeit einer zwischenzeitlich begangenen weiteren Tat des Verurteilten" besteht (OLG Hamm, Beschlüsse vom 3. Februar 2010, a.a.O., 16. April 2009, a.a.O., juris Rdrn.

    Zur Gewinnung eines umfassenden Bildes von der Person des Verurteilten wird aber regelmäßig die Einsicht in die entsprechende Ermittlungsakte erforderlich sein (OLG Hamm, Beschluss vom 16. April 2009, a.a.O., juris Rdnr. 8, 9).

  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08

    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

    Auszug aus KG, 07.11.2018 - 5 Ws 167/18
    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung (§ 57 Abs. 1 StGB) gehen Zweifel über das Prognoseurteil zu Lasten des Verurteilten, so dass bei verbleibenden Unsicherheiten über die Frage, ob mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von künftiger Straffreiheit des Verurteilten auszugehen sei, eine bedingte Haftentlassung nicht in Betracht kommt (OLG Hamm, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 2 Ws 24-25/10 -, juris Rdnr. 12; KG, Beschlüsse vom 31. Juli 2014 - 2 Ws 292-293/14 - und 7. Januar 2010 - 2 Ws 554-555/09 - Senat, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 5 Ws 273/6 -, juris Rdnr. 10).

    8, und 19. November 2007, VRS 2008 Bd. 114, 26; OLG Frankfurt a. M., NStZ-RR 2005, 248 [249]; OLG Bamberg, a.a.O.; KG, Beschluss vom 7. Januar 2010, a.a.O.) Sie erfordert nicht, wie schon der anders geartete Wortlaut des § 56 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB nahelegt, dass sichere Feststellungen über das Vorliegen einer neuerlich begangenen Straftat im Sinne einer Schuldspruchreife getroffen werden.

  • BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 1706/92

    Umfang und Auswirkungen der Unschuldsvermutung bei der Aufhebung einer

    Auszug aus KG, 07.11.2018 - 5 Ws 167/18
    Dies stellt keinen Verstoß gegen die Unschuldsvermutung dar (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 27. März 2014 - 54963/08 -, juris Ziff. 54; BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. April 1993 - 2 BvR 1706/92 -, juris Rdnr. 12; OLG Hamm, Beschluss vom 7. November 2017 - III-1 Ws 423/17 -, juris Rdnr. 10; OLG Bamberg, Beschluss vom 16. März 2016 - 1 Ws 107/16 - Rdn. 6; jeweils m.w.N.).

    Abhängig vom Einzelfall können deshalb ein gegen den Verurteilten bestehender dringender Tatverdacht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. April 1993, a.a.O., Rdnr. 12; OLG Frankfurt a. M., a.a.O.; Senat, Beschluss vom 6. Juli 2006, a.a.O., juris Rdnr. 11; Frieder Dünkel in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, Strafgesetzbuch, 5. Aufl., § 37 Rdnr. 37 [mit kritischen Anmerkungen]; Stree/Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. § 57 Rdn. 16a [Übersicht]; jeweils m.w.N..) oder der für eine Anklageerhebung erforderliche hinreichende Tatverdacht (OLG Bamberg, a.a.O.; LG, Hamburg, MDR 1992, 978, 979; KG, Beschluss vom 31. Juli 2014, a.a.O.) für Zweifel an der Verantwortbarkeit der Strafaussetzung ausreichen.

  • OLG Hamm, 03.02.2010 - 2 Ws 24/10

    Versagung der vorzeitigen Entlassung eines Strafgefangenen wegen ungünstiger

    Auszug aus KG, 07.11.2018 - 5 Ws 167/18
    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung (§ 57 Abs. 1 StGB) gehen Zweifel über das Prognoseurteil zu Lasten des Verurteilten, so dass bei verbleibenden Unsicherheiten über die Frage, ob mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von künftiger Straffreiheit des Verurteilten auszugehen sei, eine bedingte Haftentlassung nicht in Betracht kommt (OLG Hamm, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 2 Ws 24-25/10 -, juris Rdnr. 12; KG, Beschlüsse vom 31. Juli 2014 - 2 Ws 292-293/14 - und 7. Januar 2010 - 2 Ws 554-555/09 - Senat, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 5 Ws 273/6 -, juris Rdnr. 10).

    Danach kann die anzustellende Prognose entsprechend ihrer relativen Unbestimmtheit - im umgekehrten Fall setzt das Erprobungswagnis ebenso wenig eine Gewissheit künftiger Straffreiheit voraus - bereits ungünstig erscheinen, wenn die "hohe Wahrscheinlichkeit einer zwischenzeitlich begangenen weiteren Tat des Verurteilten" besteht (OLG Hamm, Beschlüsse vom 3. Februar 2010, a.a.O., 16. April 2009, a.a.O., juris Rdrn.

  • RG, 01.05.1917 - V 167/17

    Zur Anwendung des § 5 Nr. 1 der Bundesratsverordnung gegen übermäßige

    Auszug aus KG, 07.11.2018 - 5 Ws 167/18
    a) Hierfür ist eine Abwägung zwischen den zu erwartenden Wirkungen des erlittenen Strafvollzuges für das künftige Leben des Verurteilten in Freiheit einerseits und den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit andererseits vorzunehmen (BGH, Beschluss vom 25. April 2003 - StB 4/03 -, juris Rdnr. 5; ständ. Rspr., z.B. Senat, Beschlüsse vom 17. August 2017 - 5 Ws 167/17 - und 2. Februar 2017 - 5 Ws 18-19/17 - jeweils m.w.N.).

    Welches Maß der Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit erforderlich ist, hängt von den Eigenheiten der Persönlichkeit des Verurteilten, seinem Vorleben, den Umständen seiner Tat, dem Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes, seinem Verhalten im Vollzug, seinen Lebensverhältnissen und den Wirkungen ab, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind (ständ. Rspr., z.B. Senat, Beschlüsse vom 17. August 2017 a.a.O., 2. Februar 2017, a.a.O., und 15. Januar 2015 - 5 Ws 5/15 -, jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 2961/12

    Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe zur Bewährung (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus KG, 07.11.2018 - 5 Ws 167/18
    Damit wird den Strafvollstreckungsrichtern eine prognostische Gesamtwürdigung abverlangt (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 2961/12 und 2484/13 -, juris Rdnr. 27).
  • BGH, 25.04.2003 - 1 AR 266/03

    Vollstreckung der beiden Strafreste zur Bewährung (Sicherheitsinteressen der

    Auszug aus KG, 07.11.2018 - 5 Ws 167/18
    a) Hierfür ist eine Abwägung zwischen den zu erwartenden Wirkungen des erlittenen Strafvollzuges für das künftige Leben des Verurteilten in Freiheit einerseits und den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit andererseits vorzunehmen (BGH, Beschluss vom 25. April 2003 - StB 4/03 -, juris Rdnr. 5; ständ. Rspr., z.B. Senat, Beschlüsse vom 17. August 2017 - 5 Ws 167/17 - und 2. Februar 2017 - 5 Ws 18-19/17 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 379/03

    Beweiswürdigung (lückenhafte; fernliegende Erwägungen des Tatgerichts; generelle

    Auszug aus KG, 07.11.2018 - 5 Ws 167/18
    Es läge dann eine "Aussage gegen Aussage" Situation vor, denn die Beweislage wäre dadurch charakterisiert, dass die Entscheidung allein davon abhinge, wem das Gericht glaubt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 379/03 -, juris Rdnr. 25; Sander in: Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 261 Rdnr. 72, m.w.N.).
  • KG, 06.01.2017 - 4 Ws 212/16

    Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung in Parallelverfahren bei

    Auszug aus KG, 07.11.2018 - 5 Ws 167/18
    Die Bestellung eines Pflichtverteidigers - vorliegend in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO - dient dazu, ein prozessordnungsgemäßes Strafverfahren und zu diesem Zweck die wirksame Verteidigung des Beschuldigten (hier: Verurteilten) zu gewährleisten (vgl. KG, Beschluss vom 6. Januar 2017 - 4 Ws 212/16 - juris Rdn. 9).
  • KG, 20.02.2018 - 2 Ws 28/18

    Eröffnung des Sicherungsverfahrens: Bindungswirkung hinsichtlich der von der

    Auszug aus KG, 07.11.2018 - 5 Ws 167/18
    Der hinreichende Tatverdacht ist nach Abschluss der Ermittlungen aufgrund des gesamten Akteninhalts zu bewerten (ständ. Rspr. z.B. KG, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 2 Ws 28/18 -, juris Rdnr. 7 m.w.N.).
  • BGH, 17.01.2002 - 3 StR 417/01

    Unzureichende Beweiswürdigung

  • OLG Bamberg, 16.03.2016 - 1 Ws 107/16

    Prüfungsmaßstab für Reststrafenaussetzung trotz neuer Straftat

  • EGMR, 27.03.2014 - 54963/08

    Individualbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung des

  • OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 3 Ws 343/05

    Strafrestaussetzung: Beachtung der Unschuldsvermutung bei der

  • KG, 20.08.2018 - 2 Ws 155/18

    Geiselnahme: Voraussetzungen des "Ausnutzungstatbestands"

  • KG, 17.03.2017 - 5 Ws 67/17

    Strafvollstreckung nach Verurteilung u.a. wegen Steuerhinterziehung:

  • OLG Hamm, 07.11.2017 - 1 Ws 423/17

    Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung; Kriminalprognose bei laufendem

  • OLG Karlsruhe, 04.10.2011 - 2 Ws 38/11
  • LG Hamburg, 20.02.1992 - 613 StVK 707/91
  • EGMR, 23.03.2023 - 84/18

    ÖZBEK AND OTHERS v. TÜRKIYE

  • OLG Jena, 17.03.2005 - 1 Ws 64/05

    Reststrafenaussetzung

  • OLG Jena, 28.02.2017 - 1 Ws 64/17
  • KG, 09.12.2020 - 5 Ws 188/20

    Berücksichtigung neuer, nicht rechtskräftig festgestellter Straftaten für die

    Danach kann die anzustellende Prognose entsprechend ihrer relativen Unbestimmtheit - im umgekehrten Fall setzt das Erprobungswagnis ebenso wenig eine Gewissheit künftiger Straffreiheit voraus - bereits ungünstig erscheinen, wenn die ,,hohe Wahrscheinlichkeit einer zwischenzeitlich begangenen weiteren Tat des Verurteilten" besteht (vgl. Senat, Beschluss vom 7. November 2018 - 5 Ws 167-168/18 - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 22.03.2022 - 5 Ws 393/21

    Bedeutung der Sache für Strafgefangenen als Bemessung des Streitwerts für einen

    Andererseits müssen die gesetzlichen Gebühren so hoch sein, dass die Tätigkeit eines Prozessbevollmächtigten wirtschaftlich vertretbar ist, um dem Gefangenen so die Inanspruchnahme anwaltlichen Beistands zu ermöglichen (Senatsbeschluss vom 08.05.2018 - III 5 Ws 167/18 - nicht veröffentlicht m.w.N.).
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